Umsatz­steuer­vor­anmeldung – UVA

Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze tätigen, müssen in der Regel eine Umsatzsteuervoranmeldung (kurz UVA genannt) erstellen und an das Finanzamt übergeben. Je nach Umsatz muss die UVA entweder monatlich oder vierteljährlich erstellt werden. Um Ihnen diesbezüglich Aufwand zu ersparen, erstellen wir die Umsatzsteuervoranmeldung für Sie und behalten alle Fristen im Auge.

Häufig gestellte Fragen zur Umsatzsteuer­voranmeldung:

Wie oft muss eine Umsatzsteuer­­voranmeldung erstellt werden?

Je nach Vorjahresumsätzen muss die UVA monatlich oder quartalsweise an das Finanzamt übermittelt werden. Beträgt Ihr Vorjahresumsatz über 100.000 Euro müssen Sie die UVA monatlich übermitteln. Liegen Sie unter der Umsatzgrenze von 100.000 Euro, sind Sie zu einer vierteljährlichen Einreichung verpflichtet.

Wer muss keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Sogenannte Kleinunternehmer, deren Umsätze unter 35.000 Euro liegen, sind von der UVA-Pflicht befreit. Hat ein Unternehmen unecht steuerbefreite Umsätze, wie es zum Beispiel bei Ärzten der Fall ist, muss ebenfalls keine UVA abgeben werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wir beraten Sie gerne!

Gleich ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren